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Kosmetika sind auch chemische Produkte

Laut der Verordnung können die kosmetischen Produkte, außer der positiven Wirkung auf den menschlichen Organismus, auch negative oder sogar schädliche Auswirkungen haben. Aufgrund ihrer Anwendung sind Kosmetika eine besondere Art von chemischen Gemischen und unterliegen sehr rigorosen Vorschriften. Nach den in der EU geltenden Vorschriften lastet die volle Verantwortung für die Qualität und jegliche möglichen Folgen der Wirkung der Kosmetika auf den Anwender auf den Herstellern, Importeuren und Vertriebsfirmen (in verschiedenen Graden). Gemäß den europäischen rechtlichen Regelungen tragen sie die sämtlichen Konsequenzen für das Inverkehrbringen eines Kosmetikums, das die definierten Anforderungen nicht erfüllt (Regulation (EC) No 1223/2009 of the European Parliament and of the Council of 30 November 2009 on cosmetic products).

Die meisten Anforderungen stellt die Verordnung den Herstellern und Importeuren, die am häufigsten die Rolle „des Verantwortlichen” spielen. Jeder Hersteller und Importeur, der ein Kosmetikum in Verkehr bringen möchte, ist verpflichtet, für Kontrollzwecke im angegebenen Ort die dokumentierten Informationen über das Kosmetikum vorzulegen.

Das grundlegende Dokument ist hier der Sicherheitsbericht eines kosmetischen Produkts, der als Ergebnis der durchgeführten Sicherheitsbewertung fungiert. Außerdem ist jeder Hersteller, Importeur und in manchen Fällen auch der Vertreiber verpflichtet, das Kosmetikum bei der Europäischen Kommission mittels des CPNP-Portals (Cosmetic Products Notification Portal) anzumelden, bevor sie das Produkt in Verkehr bringen. Der europäischen Notifikation unterliegen sowohl die neuen Kosmetika, als auch die, die vor dem 11. Juli 2013 nach dem inländischen Verfahren angemeldet wurden (in Polen beim Landessystem zur Information über Kosmetikprodukte KSIOK).

Es muss betont werden, dass die Anmeldung eines Kosmetikums auf dem CPNP-Portal keiner Zulassung des Produkts fürs Inverkehrbringen gleich ist und auch keine Bestätigung dafür ist, dass das Kosmetikum die Anforderungen der Verordnung 1223/2009/WE erfüllt.

Außer der Erstellung des Sicherheitsberichts und der Anmeldung der Produkte auf dem CPNP-Portal sollen sämtliche in Verkehr zu bringende Kosmetika rechtsgemäß beschrieben und gekennzeichnet werden.

Kosmetika - sicheres Inverkehrbringen dank dem von Theta erstellten Bericht

Die Firma THETA Doradztwo Techniczne (THETA Technische Beratung) stellt erfahrene analytische Labore sowie ein Fachteam von Sicherheitsexperten (Safety Assessors) zur Verfügung, die über entsprechende Befugnisse über die Erstellung von Sicherheitsberichten für kosmetische Produkte verfügen, und ist deshalb fähig, zu gewährleisten, dass die Dokumentation von Ihren Produkten immer zuverlässig und in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften vorbereitet wird.

Entsprechend den Anforderungen, die beim Inverkehrbringen von Kosmetika erfüllt werden müssen, haben wir folgendes Angebot:

  • Verifizierung der Dokumentation des Kunden (Beurteilung ihrer Brauchbarkeit im Vorbereitungsprozess der Kosmetikum-Dokumentation),
  • Verifizierung der Kosmetikkomponenten hinsichtlich der für eine Anwendung in Kosmetika nicht zugelassener oder beschränkt zugelassener Stoffe,
  • Ausarbeitung der Zusammensetzung des Kosmetikprodukts gemäß der INCI-Nomenklatur (auf der Grundlage von Sicherheitsdatenblättern der Rohstoffe),
  • Bestimmung von notwendigen Untersuchungen zur Vorbereitung der Dokumentation des Kosmetikums, Beauftragung und Zustellung der Proben zu ausgewählten Laboren, Begleitung des gesamten Prozesses, Durchführung von Untersuchungen und Schlussbeurteilung der Untersuchungen,
  • Bestimmung von Untersuchungen (u.a. je nach Bedarf: dermatologische, mikrobiologische, chemisch-physikalische Untersuchungen, Belastungstest, Messung des Lichtschutzfaktors und andere), die für die Vorbereitung der Dokumentation unentbehrlich sind; sowie Begleitung des Untersuchungsverlaufs,
  • Vorbereitung des vollständigen Dossiers des Kosmetikums zusammen mit dem Sicherheitsbericht (Safety Assessment): ganzheitliche Beurteilung der Auswirkungen des Kosmetikums auf die Sicherheit des Menschen, bestätigt durch das obligatorische Gutachten des Sicherheitsexperten (Safety Assessor),
  • Vorbereitung der Kennzeichnung auf der Verpackung des Kosmetikprodukts, Verifizierung von Werbetexten hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (Verordnungen Nr. 1223/2009 und 655/2013)
  • Notifikation des Kosmetikums anhand des CPNP-Portals,
  • Aktualisierung der vorhandenen Dokumentation des Kosmetikums hinsichtlich der Verordnung Nr. 1223/2009/WE,
  • Rechtshilfe und sachliche Beratung im Bereich des Inverkehrbringens der Kosmetika auf den Markt und der Interpretation der einschlägigen polnischen und EU-Vorschriften, Hilfe bei Ausarbeitung von Erklärungen über das Produkt, Ausstellung von offiziellen Schreiben,
  • Vorbereitung von Sicherheitsdatenblättern (SDS) der Rohstoffe zur Kosmetika-Herstellung.

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Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir für jede Anforderung eine individuelle Lösung bieten.