ADR - Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Der Landtransport bildet den größten Anteil an der Beförderung von gefährlichen Gütern in Europa. Transport. Die Hauptvorschriften dazu werden hier durch das Europäische ADR-Übereinkommen geregelt (The European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road). Zusätzlich gilt in Polen noch das Gesetz vom 19. August 2011 über die Beförderung gefährlicher Güter, die die Richtlinie 2008/68/WE des Europäischen Parlaments und Rats über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße umsetzt. Dieses Gesetz führt auch eine Reihe von weiteren Ausführungsvorschriften ein.
Berater für Beförderung gefährlicher Güter - DGSA-Berater
Gemäß den Vorschriften des europäischen ADR-Übereinkommens und des polnischen Gesetzes über Beförderung gefährlicher Güter, soll JEDES UNTERNEHMEN, dessen Tätigkeit auch die Beförderung gefährlicher Güter oder die damit verbundene Verpackung, Ladung, Füllung oder Ausladung umfasst, einen oder mehrere Berater für Beförderungssicherheit gefährlicher Güter bestellen, die für Gefahr verhindernde Handlungen haften (Dangerous Goods' Safety Adviser).
Bestimmung der Pflichten und Beratung - machen wir es doch zusammen
Um den Umfang Ihrer Tätigkeit im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter richtig zu bestimmen, bieten wir an, in Ihrer Firma das s.g. Audit „0" durchzuführen. Dank diesem Audit können genau die Bedürfnisse und der Pflichtenkreis gegenüber den Anforderungen der verschiedenen Vorschriften bestimmt werden. Dank dem Audit „0" wird es möglich, rational und individuell zu handeln - direkt gemäß den Bedürfnissen und Pflichten ihres Unternehmens. Außerdem kann bestimmt werden, ob Sie einen DGSA-Berater brauchen und welche Handlungen in welcher Reihenfolge unternommen werden sollen.
Im Rahmen unseres Angebots bieten wir auch juristische Hilfe bei der Erfüllung von rechtlichen Pflichten im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) - davon auch die Bestellung eines DGSA- Diplomberaters:
- Überprüfung der Einstufung von gefährlichen Gütern,
- Bestimmung der Bedingungen und der Art und Weise der Beförderung gefährlicher Güter,
- Wahl des angemessenen Fahrzeugs, Verpackungen, Kennzeichnung der einzelnen Sendungsstücke, Anwendung von Warnaufklebern,
- Ausarbeitung von Dokumentations-Mustern für die entsprechende Dokumentation, die bei der Beförderung gefährlicher Güter erforderlich ist,
- Hilfe bei der Inanspruchnahme von Ausnahmevorschriften, die die Transportkosten vermindern,
- Ausarbeitung der Unfall-, und Kontroll-Dokumentation im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter,
- Erstellung der Dokumentation, die für die Beförderung gefährlicher Güter erforderlich ist,
- Interne Schulungen für die Mitarbeiter Ihrer Firma,
- Erstellung des obligatorischen Jahresabschlusses des Unternehmens,
- Laufende ADR-Beratung.