Gemäß der Anlage Nr. I der Verordnung der EU-Kommission Nr. 453/2010/WE gilt ab dem 1. Dezember 2010 ein neues Muster für jedes Sicherheitsdatenblatt.
Nachfolgend werden die wichtigsten Zeiträume genannt, in denen die Sicherheitsdatenblätter, Einstufungen und Stoff-/Mischungskennzeichnungen geändert werden sollen, so dass sie mit den Verordnungen 1272/2008/WE und 453/2010/WE übereinstimmen.